MPU nach negativem Gutachten
Ein negatives Gutachten ist ärgerlich, aber es ist auch eine wertvolle Rückmeldung. Darin steht, an welchen Stellen die Gutachterin oder der Gutachter Zweifel hatte. Genau dort setzen wir an.
Das Gutachten lesen und verstehen
Bringen Sie das Gutachten zum Erstgespräch mit. Wir gehen es mit Ihnen durch und klären, was gefehlt hat: ein ausreichender Abstinenzzeitraum, eine stimmige Schilderung, eine nachvollziehbare Veränderung oder ein konkreter Plan zur Rückfallvermeidung.
Wie es weitergeht
Sie können einen neuen Antrag stellen und erneut zur MPU gehen. Wann das sinnvoll ist, hängt davon ab, was im Gutachten bemängelt wurde. Sie entscheiden selbst, ob Sie ein Gutachten der Behörde vorlegen. Ohne positives Gutachten wird der Antrag auf Neuerteilung aber in der Regel abgelehnt.
Wenn Sie rechtliche Schritte prüfen möchten, wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir geben keine Rechtsberatung.
Wichtig: MPU-Gurus ist keine Begutachtungsstelle. Das Gutachten erstellt ausschließlich eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Unsere Vorbereitung ist davon unabhängig, ersetzt die Untersuchung nicht und kann kein bestimmtes Ergebnis garantieren.
